donum vitae im Rheinisch Bergischen Kreis e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck und Aufgabe des Vereines ist die Sicherstellung der Beratung gemäß dem gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), des Strafgesetzbuches (StGB), des Schwangerschaftskonfliktausführungsgesetzes (AG SchKG) und der Verordnung dazu (VO AG SchKG) sowie des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) in der jeweils gültigen Fassung.
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