Ergebnisse der Umfrage "Pflichtberatung" - Auswertung April 2024. Hier finden Sie die Ergebnisse der Umfrage des Landesverbandes donum vitae NRW e.V., rund um das Thema Pflichtberatung. Zu den Ergebnissen.
Die Bundesregierung hat eine Kommission aus Sachverständigen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt, deren Arbeitsgruppe 1 sich mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches möglich ist. Es bestand bis zum 10.10.2023 die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber der Kommission abzugeben. Dies hat der Landesverband donum vitae NRW getan. Dieses Votum des Landesverbands donum vitae NRW finden Sie hier.
Ebenso finden Sie unsere Stellungnahme zum Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hier, sowie einen Artikel zum Thema im Kölner Stadtanzeiger hier