Allgemeine Beratung
Wir beraten Sie auf der Grundlage einer christlichen Werteorientierung und stellen auf Wunsch einen Beratungsnachweis aus.
Wir sind für Sie da und hören zu
- wenn Sie Fragen zur Sexualität, Familienplanung oder Verhütung haben
- wenn Sie schwanger sind und nicht wissen, wie es weitergehen soll
- wenn Sie als Ehemann / Partner oder als Familie in dieser Situation Rat suchen
- wenn Sie vor der Frage stehen, ob Sie sich ein Leben mit einem behinderten Kind vorstellen können
- wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen
- wenn Sie nach einem Abbruch ein Gespräch wünschen
- wenn Sie nach Verlust Ihres Kindes in eine psychische Krise geraten sind
- wenn Sie niemanden haben, mit dem Sie über Ihre Gefühle und Sorgen sprechen können oder wollen, bieten wir Ihnen unsere Begleitung an
Wir bieten auch Hilfe bei der Suche nach weiteren Hilfsangeboten wie z.B. Selbsthilfegruppen und Therapieangebote
Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach Wegen und informieren Sie
- über alle finanziellen, sozialen und rechtlichen Hilfen wie z. B. Erziehungsgeld, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld
- über Perspektiven, die Ihnen ein Leben mit Ihrem Kind ermöglichen
- über die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen
Wir unterstützen Sie
- beim Umgang mit Behörden und bei der Klärung rechtlicher Fragen
- bei der Aufnahme von Kontakten zu Institutionen, die ebenfalls Hilfe und Unterstützung für Frauen anbieten
- durch langfristige Begleitung und Beratung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
Wir beraten Sie
- ergebnisoffen
- zeitnah
- kostenlos
- unabhängig von Konfession und Nationalität
- vertraulich: wir unterliegen der Schweigepflicht
- auf diese Beratung haben Sie einen Rechtsanspruch
Sie können gerne Ihren Partner oder eine andere Person Ihres Vertrauens zum Beratungsgespräch mitbringen.
Wir respektieren Ihre Entscheidung
Rechtliche Grundlagen der Beratung
Aus dem Gesetzestext:
§ 5 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz ( SFHÄndG )
Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung
(1) Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. [§ 5 (2) § 6]