Konfliktberatung
(§5 und §6 des Schwangerenkonfliktgesetzes-SchKG)
Wir beraten Sie, wenn Sie außerplanmäßig oder ungeplant schwanger geworden sind. Sollten Sie in Ihrer Situation auch über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, bietet die Beratung Raum über Fragen zu sprechen, wie z.B.:
- Jetzt ein Kind?
- Die Ausbildung abbrechen?
- Was sagt mein Partner?
- Was sagen meine Eltern?
- Wovon leben?
- Bin ich zu jung?
- Bin ich zu alt?
- Hält unsere Beziehung (noch) ein Kind aus?
- Kann ich eine gute Mutter sein?
- . . . .
Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönlichen Fragen. Wir informieren Sie konkret über die aktuelle Gesetzeslage, staatliche und andere Hilfsangebote.
Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Bewältigung bestimmter Problemlagen oder vermitteln Sie an die entsprechenden kompetenten örtlichen Hilfs- und Fachdienste.
Wir vergeben finanzielle Mittel aus der Bundesstiftung „Mutter- Kind- Zum Schutze des ungeborenen Lebens“ für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes. Die Zuschüsse werden nicht auf andere staatliche Sozialleistungen angerechnet. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Mittel der Bundesstiftung.
- Wir sind eine staatlich anerkannte Beratungsstelle und beraten Sie auf den gesetzlichen Grundlagen des Schwangeren- und Familiengesetzes vom 21.08.1995 und unserem Beratungskonzept.
- Im Anschluss an die Beratung stellen wir die vom Gesetzgeber geforderte Beratungsbescheinigung aus, die bei einem Schwangerschaftsabbruch dem ausführenden Arzt vorgelegt werden muss.
- Wir bieten kurzfristige Terminvergabe.
Wir unterliegen der Schweigepflicht. Unsere Beratung ist kostenlos und unabhängig von Ihrer Konfession oder Staatsangehörigkeit.